Garderobenversicherungen

Der Versicherungsschutz umfasst die zur Aufbewahrung abgegebenen Garderobenstücke, einschließlich darin befindlicher Halstücher, Handschuhe und Brillen, Schirme, Stöcke sowie Handtaschen und ähnliche Behältnisse und deren Inhalt.
Nicht versichert sind Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel.
Entschädigt werden Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen.