Vereinsversicherungspaket gemäß Rahmenvertragsvereinbarung

Vereinshaftpflichtversicherung

Versichert ist der satzungsgemäße Vereinsbetrieb zur Pflege des Brauchtum Karneval. Versichert ist der Verein, seine Mitglieder, Helfer bei versicherten Veranstaltungen, Wagenengel, Helfer beim Bau der Festwagen und Trainer.  
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für:

  • die offizielle Teilnahme des Vereins, bzw. seiner Gruppe an anderen Veranstaltungen und Umzügen
  • Mietsachschäden an angemieteten Räumlichkeiten und deren festen Einrichtungen, die der Verein/seine Mitglieder und Helfer fahrlässig verursachen
  • Mietsachschäden an gemieteten/überlassenen beweglichen Sachen (mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Tieren)
  • gegenseitige Haftpflichtansprüche der Mitglieder untereinander und gegen den Verein
  • Freistellungserklärung für den Vermieter
  • Schäden im Ausland
  • Schlüsselverlust für fremde Räumlichkeiten
  • die Bauherrenhaftpflicht

Inkl. Veranstalterhaftpflicht für

  • öffentliche Festveranstaltungen des Vereins, z.B. Karnevals-/Prunksitzungen, Sommerfeste
  • Karneval-/Festumzüge in Gemeinden bis 100.000 Einwohner, die der Verein in Eigenregie durchführt einschließlich Versicherungsschutz für teilnehmende Mitglieder, eigene Wagenengel/Begleiter und subsidiärer Versicherungsschutz für zugelassene Zugmaschinen und Anhänger des Vereins (ersetzt nicht die Kfz-Haftpflicht)
  • Interne Festlichkeiten, Beteiligung an Festen mit Verkaufsstand/Festzelt sowie Ausflüge und Fahrten des Vereins

Unfallversicherung

Versichert sind alle Mitglieder, Helfer bei versicherten Veranstaltungen, Wagenengel, Helfer beim Bau der Festwagen.

Die Versicherungsleistungen beinhalten

  • Finanzielle Leistungen bei Invalidität
  • Finanzielle Leistungen bei Todesfall
  • Krankenhaustagegeld
  • Kosmetische Operationen
  • Serviceleistungen inkl. Bergungskosten
  • Reha-Management

Kfz-Haftpflichtversicherung (subsidiär)

für vom Verein eingesetzte Zugmaschinen und Anhänger bei Karnevalsumzügen.

Die Versicherung bezieht sich auf bereits zugelassene Zugmaschinen und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen, sofern diese bei Karnevalsumzügen eingesetzt werden, bei denen nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.

Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg zu und von den Veranstaltungen.  Die Fahrzeuge müssen sich an die nach § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gekennzeichnete Geschwindigkeit halten. Anhänger sind auch dann versichert, wenn Sie im abgehängten Zustand rangiert werden (zum Beispiel während der Aufbauarbeiten).

Versicherungsschutz für die eingesetzten zugelassenen Zugmaschinen und Anhänger hinter diesen Zugmaschinen besteht nur unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in ihrer aktuellen Fassung beachtet werden und den Fahrzeugen durch das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigt wird, dass keine Bedenken gegen die Ver-kehrssicherheit der Fahrzeuge auf solchen Veranstaltungen bestehen.

Vertrauensschadenversicherung

Versicherungsschutz für Schäden an den vorhandenen Geldwerten.

Versichert ist der Schatzmeister, die Mitglieder des Vorstandes sowie der für gewisse Geschäfte besonders bestellten Vertreter (z.B. Unterschlagung, Einbruchdiebstahl in der Wohnung des Kassierers, Untreue).

Rechtsschutzversicherung

Versichert sind Kosten zur Durchsetzung eigener Ansprüche.
Versichert sind der Verein, seine Mitglieder und die Helfer (wie in der Unfallversicherung) Versicherungsschutz besteht für festgelegte Bausteine:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz,
  • Arbeits-Rechtsschutz,
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz,
  • Disziplinar-   und Standes-Rechtsschutz,
  • Straf-Rechtsschutz,
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz inklusive der Anmietung von Räumlichkeiten