Versicherung für Brauchtumsanhänger

Gegenstand des Vertrages ist die Versicherung von versicherungspflichtigen, jedoch nicht zulassungspflichtigen Anhängern mit max. 10 Tonnen Nutzlast. Die Anhänger befinden sich im Besitz des Brauchtumsvereins. Die Anhänger werden für Brauchtumsumzüge eingesetzt. Eine andere Verwendungsart muss angezeigt werden.

Der Versicherungsumfang besteht mindestens aus

  • einer Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme 100 Millionen EURO pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (maximal 8 Millionen EURO je geschädigter Person)

Mit einer bestehenden Haftpflicht-Versicherung können für die Anhänger außerdem Kasko-Versicherungen abgeschlossen werden mit

  • einer Höchstentschädigung von 7.500,- EURO je Anhänger und 150,- EURO Selbstbeteiligung je Versicherungsfall

oder

  • einer Höchstentschädigung von 10.000,- EURO je Anhänger und 150,- EURO Selbstbeteiligung je Versicherungsfall

 

Für den Abschluss der Versicherung ist die Vorlage eines gültigen TÜV-Gutachtens für alle angemeldeten Anhänger/Zugfahrzeuge erforderlich!