Gegenstand des Vertrages ist die Versicherung von versicherungspflichtigen, jedoch nicht zulassungspflichtigen Anhängern mit max. 10 Tonnen Nutzlast. Die Anhänger befinden sich im Besitz des Brauchtumsvereins. Die Anhänger werden für Brauchtumsumzüge eingesetzt. Eine andere Verwendungsart muss angezeigt werden.
Der Versicherungsumfang besteht mindestens aus
Mit einer bestehenden Haftpflicht-Versicherung können für die Anhänger außerdem Kasko-Versicherungen abgeschlossen werden mit
oder
Für den Abschluss der Versicherung ist die Vorlage eines gültigen TÜV-Gutachtens für alle angemeldeten Anhänger/Zugfahrzeuge erforderlich!